Befestigung der Startnummer

Die Cross-Duathleten werden gebeten während der Raddisziplin, ihre Startnummer zum einen an ihrer Lenkstange und zum anderen auf ihrem Rücken zu befestigen. Während der Laufdisziplin wird die Startnummer auf der Brust getragen.
Die Radfahrer werden gebeten, ihre Startnummer an ihrer Lenkstange zu befestigen.
Die Läufer werden gebeten, ihre Startnummer auf der Brust zu tragen.
Das Tragen der Startnummer ist unerlässlich.
Jeder Teilnehmer ohne Startnummer wird disqualifiziert und somit vom Rennen ausgeschlossen.

Wechselzone Cross Duathlon

Während des Cross Duathlons ist es strengstens untersagt, im geschlossenen Fuhrpark mit dem Fahrrad zu fahren. Das Fahrrad darf lediglich mit den Händen weitergeschoben werden. Das Tragen eines Fahrradhelms im Park ist Pflicht.

Tragen eines Fahrradhelms/Technischer Zustand des Fahrrads

Jeder Teilnehmer muss für den technisch einwandfreien Zustand seines Fahrrads sorgen.
Cyclocross-Fahrräder sind verboten beim MTB oder X-Duathlon Rennen.
Ebikes sind bei Touren erlaubt, jedich bei Rennen untersagt.
Das Tragen eines Fahrradhelms ist unerlässlich und Pflicht.
Der Veranstalter weist jegliche Verantwortung bei Stürzen von sich.
Des Weiteren kommt der Veranstalter ungeachtet der Ursache im Falle eines Sturzes nicht für körperliche oder materielle Schäden auf.

Zeitmessung

Der Teilnehmer muss die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Startnummer tragen. Ein in der Startnummer integrierter Chip dient der Zeitmessung.
Ohne Chip kann keine Zeitmessung erfolgen und somit kann der entsprechende Teilnehmer nicht in der offiziellen Rangliste geführt werden.
Bei Teams, bekommt nur ein Teammitglied eine Startnummer mit Chip, diese muss dann in der Wechselzone an das 2. oder 3.Teammitglied weitergegeben werden.

Verkehrsregeln auf der Straße bzw den Streckenabschnitten

Die maximale Dauer des Wettbewerbs wird pro Rennen definiert. Nach Ablauf dieser Zeit wird kein Teilnehmer mehr in der offiziellen Rangliste berücksichtigt. Des Weiteren neutralisiert nach Ablauf dieser im Vorraus definierten Zeit ein „Besenrad“ das Rennen, woraufhin der Verkehr auf der Straße wieder den allgemeinen gültigen Verkehrsregeln unterliegt. Jeder Teilnehmer, der sich nach Ablauf dieser Frist weiterhin auf der Strecke befindet, tut dies auf seine eigene Verantwortung.
Alle Teilnehmer werden darüber hinaus gebeten, auf den Verkehr zu achten, da vereinzelt Autos/Pendelbusse die Streckenabläufe befahren.
Die Verkehrssicherheit wird durch die Police Grand-Ducale gewährleistet.
Die medizinische Versorgung erfolgt durch die Protection Civile mit der Unterstützung eines oder mehrerer Ärzte.
Die Veranstalter haben zum Zweck der Veranstaltung eine angemessene Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Teilnehmer des MTB-Rennens, die aus technischen oder anderen Gründen von ihrem Fahrrad absteigen müssen, werden gebeten die anderen Teilnehmer linksseitig an sich vorbei zu lassen.

Naturschutz

Alle Teilnehmer werden gebeten die Umwelt zu respektieren. Abfälle müssen in der Verpflegungszone entsorgt werden. Beim Verlassen der vorgezeichneten Pfade droht den betreffenden Teilnehmern die Disqualifikation.

Umkleideraum/Fahrradpark

Der Veranstalter stellt einen Umkleideraum/Duschraum zur Verfügung. Die Teilnehmer können dort während des Rennens ihre Privatsachen ablegen. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen.
Der Veranstalter stellt ebenfalls einen geschlossenen Fahrradpark in der Nähe des Umkleideraums/Duschraums zur Verfügung. Der Zugang zum Fahrradpark erfolgt ausschließlich auf Vorzeigen der Startnummer. Die Startnummer des Teilnehmers muss mit der auf dem Fahrrad befindlichen Nummer übereinstimmen. Ohne Vorzeigen dieser Nummer darf ein Fahrrad den abgesperrten Bereich nicht verlassen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am fahrbaren oder sonstigen Material.

Gesundheit

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer auf eigene Verantwortung an dem Wettbewerb teilnehmen.
Der Veranstalter weist jegliche Verantwortung im Falle eines Unfalls oder eines Schwächeanfalls, ob infolge von gesundheitlichen Problemen oder nicht, zurück.
Teilnehmer, die vor dem Ziel aufgeben, werden an einem der Versorgungsstände von einem Fahrzeug abgeholt und in den Zielraum gefahren.
Es erfolgt auch keine Rückerstattung der Teilnahmekosten im Krankheitsfall.

Absage des Events

Im Falle höherer Gewalt, einer Naturkatastrophe ( zb: Sturm ) oder anderer Umständen, welche die Sicherheit der Teilnehmer in Gefahr bringen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

Pandemie regeln

Alle Melder, die sich bei einer Absage einer “physichen” Ausgabe für eine “virtuelle” Ausgabe anmelden möchten, bekommen den Mehrpreis der “physichen” Ausgabe” rückerstattet.

Alle Melder, die sich nicht für eine virtuelle Ausgabe* entscheiden, können ihre Anmeldung auf das folgende Jahr übertragen (bei der Anmeldung vermerken).

Im Falle von Corona oder einer anderen Pamdemie, gilt die 2 Meter Regel und Maskenpflicht.

Duschräume und Umkleidkabinen können in diesem Fall nicht geöffnet werden, und Verpflegungsposten können auch ggflls nicht angeboten werden.

*Virtuelle Ausgabe:
Ausgeschilderte Trails, virtuelles Ranking, keine Verpflegung, keine Dusche und Umkleide, kein Shuttle, kein Bike-wash
Angebotene Trails: MTB 40km, MTB 61km, MTB 76km, 2 Tage MTB Challenge (39km & 76km), RT 10,5km

UCI

Für die nationale Meisterschaft im XC (Marathon) gelten die allgemeinen aktuellen UCI Regeln.

Altersbestimmungen

Jeder Teilnehmer des Red Rock Challenge respektiert die allgemeinen Alterseinschränkungen wie sie von der FLA, FLTRI und FSCL für die bestimmte Distanzen vorgegeben sind.

Media

Jeder Teilnehmer genehmigt der Organisation sämtliche Fotos, sowie Audio- oder Videomaterial für Kommunikationszwecke zu benutzen.

Schlussbestimmungen

Jeder Teilnehmer erklärt sich einverstanden, das vorliegende Regelwerk zur Kenntnis genommen zu haben und alle Klauseln zu akzeptieren.